Hier finden Sie Informationen zu häufig gestellten Fragen.
Beurlaubung
Eine Beurlaubung muss durch die Schulleitung genehmigt werden. Jeder Antrag wird individuell geprüft und entschieden. Im Regelfall ist eine Beurlaubung nicht möglich, insbesondere wenn dadurch Ferien verlängert werden. Hier müssen besondere Nachweise durch die Eltern erbracht werden. Zur Beantragung nutzen Sie bitte folgendes Formular, welches über die Klassenleitung an die Schulleitung weitergegeben wird: Antrag auf Beurlaubung.
Büchergeld
In jedem Schuljahr ist ein Eigenanteil an den Schulbüchern zu zahlen. Dieser Betrag ist bei den Klassenleitungen abzugeben.
Förderschwerpunkt / Förderbedarf
An unserer Schule werden Kinder und Jugendliche mit einem festgestellten sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in einem oder mehreren Förderschwerpunkten der Unterstützungsbereiche Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache gefördert. Der Förderschwerpunkt zeigt den Bereich an, in welchem der festgestellte Bedarf vorliegt. Dieser sonderpädagogische Unterstützungsbedarf wird jedes Jahr in der Klassenkonferenz überprüft und den Erziehungsberechtigten im Gespräch zu Zeugnissen und Förderplänen zum Halbjahr erörtert.
Extreme Wetterverhältnisse
Zu den extremen Wetterverhältnissen oder Unwettern zählen (extrem) heftiger Starkregen, schwere Sturmböen bis hin zu extremen Orkanböen, schwere bis extreme Gewitter (evtl., mit extremen Orkanböen/Starkregen), (extrem) starker Schneefall evtl. mit Verwehungen und Glatteis. In diesen Fällen entscheiden die Eltern selbst, ob der Weg zur Schule zumutbar ist. Die Schülerinnen und Schüler müssen in der Schule abgemeldet werden.
Frühstück
Bitte geben Sie Ihrem Kind immer ein gesundes Frühstück mit. Mit leerem Tank kann ein Auto nicht fahren, genauso kann ein Gehirn mit leerem Magen nicht gut denken und lernen. Geben Sie Ihrem Kind ein gesundes Brot und am besten Obst und Gemüse mit in die Schule. Achten Sie bitte auch auf gesunde Getränke.
Getränke
Als Getränk geben Sie Ihrem Kind bitte gesunde Getränke ohne zugesetzten Zucker oder Koffein oder Teein mit. Softdrinks, Eistee oder gar Energy Drinks sind in der Schule nicht erlaubt. Wir sehen immer wieder, dass diese Getränke aufputschend auf die Schülerinnen und Schüler wirken und so das Lernen stören.
Glatteis
Siehe Extreme Wetterverhältnisse.
Handy / Mobiltelefon
Schülerinnen und Schüler dürfen ihr Handy/ Mobiltelefon mit in die Schule bringen. In der Schule darf von den Schülerinnen und Schülern das Handy nicht genutzt werden. Im Unterricht werden die Handys der gesamten Lerngruppe gemeinsam verwahrt.
Eine Nutzung ist nur nach vorhergehender Erlaubnis durch die jeweilige Lehrkraft zulässig. Dies meint insbesondere das Nutzen des Mobilgerätes für unterrichtliche Zwecke (Recherche, etc.)
Kontakt
Kurze Mitteilungen schreiben Sie bitte in den Schulplaner. Die Klassenleitung nimmt dann Kontakt zu Ihnen auf. Alternativ können Sie sich gerne per Telefon im Sekretariat melden (0521 55799 21 0) oder eine E-Mail schreiben. Die Informationen dazu finden Sie hier.
Krankmeldung
Bitte melden Sie Ihr Kind telefonisch unter 0521 55799 21 0 im Sekretariat krank. Bei längerfristiger Krankheit melden Sie sich bitte spätestens am dritten Tag erneut.
Planer
Siehe Schulplaner
Rauchen
In der Schule und auf dem gesamten Gelände herrscht Rauchverbot – für SchülerInnen und Erwachsene. Dies gilt auch für E-Zigaretten oder E-Shishas oder ähnliche Produkte. Eltern werden über eingezogene Gegenstände informiert und können diese nach einem Gespräch bei der Schulleitung abholen. Gegenstände werden nur bis zum Ende des Schuljahres verwahrt.
Religiöse Feiertage
Für die wichtigsten Religiösen Feiertage Ihrer Religion kann eine Beurlaubung beantragt werden. Siehe Beurlaubung.
Schulplaner
Über den Schulplaner können Sie mit der Schule Informationen austauschen. Bitte unterschreiben Sie jeweils am Wochenende den Planer. So sehen die Lehrkräfte, das alle Informationen aus der Woche von Ihnen gelesen wurden.
Schulwechsel
Eltern haben das Recht ein Kind an der Schule ihrer Wahl anzumelden. An der gewählten Schule muss ein Platz für das Kind vorhanden sein. Soll ein Kind von der Förderschule an eine Regelschule wechseln, ohne dass der Förderbedarf aufgeboben wird, muss die Regelschule gemeinsames Lernen anbieten. Sprechen Sie gerne die Klassenleitung Ihres Kindes an, wenn Sie über einen Schulwechsel nachdenken.
Schulordnung
Siehe die gesonderte Seite zur Schulordnung.
Stundenplan
Der Stundenplan Ihres Kindes wird Ihrem Kind bei notwendigen Änderungen mitgegeben. Sie finden den Stundenplan auch im Schulplaner.
Termine
Termine werden Ihnen. In der Regel über den Schulplaner und Elternbriefe bekannt gemacht.
Hier finden Sie eine Liste mit den wichtigsten Schulterminen:
Sturm
Siehe Extreme Wetterverhältnisse.
Unwetter
Siehe Extreme Wetterverhältnisse.